UNZUMUTBARE ABSCHIEBUNGEN

Zahl der Kirchenasyle deutlich gestiegen

Mit der Zahl der Asylanträge steigt auch die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland wieder. 2023 gab es laut Bundesinnenministerium mehr als 1.500 Fälle - deutlich mehr als in den Vorjahren. Nur wenige Fälle führen aber zum Umdenken bei den Behörden.

Mittwoch, 27.03.2024

Die Zahl der Kirchenasyle ist 2023 weiter gestiegen. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr 1.514 Fälle gemeldet, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Im Jahr davor lag die Zahl der gemeldeten Kirchenasyle bei 1.243, 2021 gab es 822 Fälle.

Wie aus den Zahlen weiter hervorgeht, führen die Fälle nur selten zu Erfolg auf offiziellem Weg. Nur in neun Fällen machte demnach das Bundesamt im vergangenen Jahr vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch, das heißt, es übernahm die Zuständigkeit für die schutzsuchende Person, für deren Asylverfahren eigentlich ein anderes EU-Land zuständig gewesen wäre. Bei der überwiegenden Mehrheit der Fälle im Kirchasyl geht es darum, eine Überstellung in einen anderen EU-Staat zu verhindern. Auch in den Jahren zuvor war die Zahl der Selbsteintritte gering.

Kirchenasyl – Hilfe in Härtefällen

In 313 Fällen wurde 2023 die mit dem Kirchenasyl verbundene Bitte, eine Person nicht abzuschieben, negativ beschieden. Mehr als 1.100 Fälle erledigten sich auf andere Weise, „maßgeblich durch Ablauf der Überstellungsfrist“, wie es in der Antwort heißt. Läuft diese Frist ab, ist automatisch Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Sie liegt regulär bei sechs Monaten. Wenn die betreffende Person als „flüchtig“ angesehen wird, kann die Frist auf 18 Monate verlängert wurden. Ein politischer Versuch, dies auch auf Kirchenasyle anzuwenden, wurde gerichtlich gerügt. Das Bundesverwaltungsgericht wies dabei darauf hin, dass der Aufenthaltsort der Personen im Kirchenasyl bekannt ist.

Die Kirchen sehen das Angebot für Asyl in ihren Räumlichkeiten als Hilfe in Härtefällen. Kirchengemeinden stellen dafür Gemeindegebäude oder kircheneigene Wohnungen zur Verfügung. Mitarbeitende und vor allem Ehrenamtliche übernehmen auch die Versorgung der Schutzsuchenden, die das Gelände für die Zeit des Kirchasyls nicht verlassen können. Die Gemeinden erstellen Falldossiers und bitten damit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um erneute Prüfung der Fälle.

 

Bünger: Viele geplante Abschiebungen unzumutbar

Bünger sagte, der deutliche Anstieg von Kirchenasyl-Fällen zeige, dass eine zunehmende Zahl geplanter Abschiebungen in andere EU-Länder als unzumutbar angesehen wird. Dass nur so wenige dieser Fälle vom Bundesamt akzeptiert würden, sei „beschämend“. „Die Erfolgsquote beim Kirchenasyl soll offenbar unter allen Umständen niedrig gehalten werden“, kritisierte die Abgeordnete und ergänzte: „Wichtige humanitäre Erwägungen finden beim Bundesamt nur in extremen Ausnahmefällen Gehör, das muss sich ändern.“

Bünger erkundigte sich in ihrer Frage auch nach der Zahl der sogenannten Dublin-Überstellungen. Nach der Dublin-Regelung ist das EU-Land für Aufnahme und Asylverfahren zuständig, über das Schutzsuchende eingereist sind – oder dort zuerst registriert wurden. Nach den Zahlen des Bundesinnenministeriums stellte Deutschland im vergangenen Jahr fast 75.000 Übernahmeersuchen an andere Mitgliedstaaten, während es gut 15.500 Flüchtlinge aus anderen Ländern übernehmen sollte. Tatsächlich erfolgt sind den Angaben zufolge nur 5.053 Überstellungen aus Deutschland, während wiederum 4.275 Flüchtlinge aus anderen Ländern übernommen wurden. (epd/mig)

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Flüchtlingsbeauftragte kritisiert Behörden nach Kirchenasyl-Bruch

Nach dem Bruch eines Kirchenasyls in Schwerin kritisiert die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, die Behörden.

Die Vorstandsvorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, hat die deutschen Behörden nach dem Bruch eines Kirchenasyls in Schwerin kritisiert. Es sei ihr unverständlich, wie die Behörden mit der betroffenen geflüchteten Familie aus Afghanistan umgegangen seien und bislang respektierte Schutzräume wie das Kirchenasyl missachtet hätten, sagte die Pastorin, die auch Flüchtlingsbeauftragte der evangelischen Nordkirche ist, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Polizei in Schwerin hatte wegen eines Amtshilfegesuchs der Kieler Ausländerbehörde am Mittwoch ein bestehendes Kirchenasyl in der evangelischen Petrusgemeinde in Schwerin gebrochen, um zwei erwachsene Söhne einer sechsköpfigen afghanischen Familie nach Spanien abzuschieben. Die Abschiebung scheiterte, weil sowohl die Mutter als auch einer der Söhne sich in einem psychischen Ausnahmezustand befanden. Bis auf die Mutter, die sich noch in einer Klinik befindet, hält sich die Familie weiter im Kirchenasyl der Gemeinde auf.

Jochims: „Armutszeugnis für die Behörden“

 

Wie Jochims mitteilte, handelt es sich bei der Mutter um eine bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin, die in ihrer Heimat nach der Machtübernahme der Taliban massiv bedroht wurde. Über das Aufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amtes war der Familie zunächst eine Aufnahme in Deutschland zugesichert worden. Die Visumserteilung verzögerte sich laut Jochims massiv. Da das Leben der Familie in Afghanistan zusehends gefährdet gewesen sei und sie dringend medizinische Behandlung benötigt habe, floh sie in den Iran. Von dort aus sei die Familie mit einem spanischen Visum nach Europa gelangt. „Es ist ein Armutszeugnis für die Behörden, dass die Visa-Formalitäten viel zu schleppend angesichts der Lebensgefahr für die Familie bearbeitet worden sind“, kritisierte Jochims.

Es sei augenscheinlich, dass es das Kirchenasyl nicht gebraucht hätte, wenn die deutschen Behörden ihre Arbeit gemacht hätten, betonte Jochims. „Mit dem Kirchenasyl für Frau Y. und ihre Familie sprang die Kirchengemeinde dort ein, wo das Auswärtige Amt versagte“, sagte sie. Anstatt mit einem Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr in bundeslandübergreifender Kooperation anzurücken, hätten sich die deutschen Behörden bei der Familie entschuldigen und den Selbsteintritt im Dublin-Verfahren ausüben können, forderte die Pastorin. Die Institution Kirchenasyl komme durch die Vorgabe, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, zunehmend unter Druck, beklagte Jochims. Auch Kliniken, Schulen oder Ausbildungsbetriebe gälten leider nicht mehr als akzeptierte Schutzräume, aus denen nicht abgeschoben werde. Im Juli hatte ein Fall aus Viersen für Aufsehen gesorgt, als die Polizei ein kurdisches Ehepaar aus dem Irak aus dem Kirchenasyl holte.                                                                                   © epd  21.12.2023

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Kirchenasyltagung

Vor 40 Jahren öffnete die Kirche in Berlin ihre Türen für eine von Abschiebung bedrohte palästinensische Familie. Es endete erfolgreich und viele weitere Kirchenasyle folgten. Die Kirchen haben kein Recht auf Kirchenasyl, es wird nur (oder meißt) vom Staat geduldet und ist ein Ergebnis des Kampfes um Freizügigkeit und Schutz für Flüchtlinge – ein religiöses Gebot, das nicht verhandelbar ist. Immer wieder wird versucht, die Flüchtlinge und die Leitung der beteiligten Kirchengemeinden oder Klöster zu kriminalisieren. In sehr seltenen Fällen wird das Kirchenasyl auch von der Polizei gebrochen: Im Juli 2023 wurde in Nordrhein-Westfalen eine kurdische Familie aus dem Kirchenasyl geholt und in Abschiebehaft genommen. Nach Protesten wurde die Abschiebung gestoppt.

Um Menschen vor der Abschiebung zu schützen, meldet die Kirche dem BAMF, dass sich die Personen in ihrer Obhut befinden. So kann Zeit gewonnen werden, um andere Möglichkeiten für einen individuellen Aufenthalt zu prüfen. Im August 2023 befinden sich in Deutschland 655 Personen im Kirchenasyl, darunter 136 Kinder.

An der Konferenz nahmen nationale und internationale Delegierte teil, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren, insbesondere in den Grenzgebieten, in denen Flüchtlinge täglich ihr Leben riskieren, um Sicherheit zu finden. Dazu gehörten die Grenzen von Polen/Belarus, Griechenland/Türkei, USA/Mexiko, USA/Kanada, Guatemala/Mexiko.

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Das unverzichtbare Grundrecht auf Asyl darf nicht ausgehöhlt werden

Das Netzwerk „Asyl in der Kirche“ in Niedersachsen und Bremen verstärkt seine                                                   Aktivitäten – gerade jetzt              Hannover, 6. Dezember 2023

 

In diesen Wochen hat das ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche sich neu gegründet. Kirchengemeinden, Flüchtlings-Beratungsstellen und der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. sehen sich gerade jetzt gefordert, entschieden für den Schutz von geflüchteten Menschen einzutreten. „Abschiebungen im großen Stil sind keine Lösung, sondern eine Bedrohung für schutzsuchende Familien und Einzelpersonen, die oftmals unter Lebensgefahr aus großer Not aufgebrochen sind und in Deutschland ihre Zukunft suchen“, so Pastor Sven Quittkat, neu gewählter Sprecher des Netzwerks. „Ein Kirchenasyl ist bestimmt keine Lösung, aber in immer mehr Fällen ein letzter Strohhalm, um nicht in eine ungewisse und gefährliche Situation abgeschoben zu werden.“

 

Das Ökumenische Netzwerk Kirchenasyl in Niedersachsen und Bremen positioniert sich mit folgendem Statement zur aktuellen Flüchtlingspolitik:

 

Das unverzichtbare Grundrecht auf Asyl darf nicht ausgehöhlt werden

 

Mit Sorge verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen in der bundesdeutschen Migrationspolitik. Die Angst vor einer Überlastung der Sozialsysteme führt derzeit zu einer deutlichen Verschärfung in der Praxis des Asylrechts sowie zu einer Infragestellung des gesellschaftlichen Konsenses, dass Verfolgten auch in Deutschland ein Schutzanspruch zusteht. Wenn wir das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl zufluchtsuchender Menschen außer Kraft setzen, geben wir unser humanitäres Handeln für schutzsuchende Notleidende auf. Deshalb fordern wir die politisch Verantwortlichen auf: Das unverzichtbare Grundrecht auf Asyl darf nicht ausgehöhlt werden.

Wir begrüßen aus der Debatte der letzten Monate ausdrücklich, dass geflüchtete Menschen schneller das Recht auf Arbeit erhalten sollen, um selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können.
Die Sozialsysteme würden im Übrigen weiter entlastet werden, würde man zufluchtsuchenden Menschen, die bereits Familienangehörige in Deutschland haben, gestatten, bei ihnen zu wohnen und von ihnen versorgt zu werden. Viele Familien, die bereits in Deutschland Fuß gefasst haben, wären dazu bereit.

In Bezug auf die Verschärfungen des Migrationsrechtes halten wir fest:

  1.  Weiterhin müssen zufluchtsuchende Menschen eine rechtssichere und faire Prüfung auf einen Schutz- und  Aufenthaltsstatus in Deutschland erhalten.
  2.  Eine Verlagerung von Prüfungen auf Asyl an die Außengrenzen gefährdet faire, rechtsstaatliche Verfahren. Zufluchtsuchenden droht nach einem Schnellverfahren ohne Zugang zu Beratungsstellen oder Anwält:innen und ohne inhaltliche Prüfung von Fluchtgründen die direkte Abschiebung.
  3.  Deutschland sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass bestimmte EU-Staaten keine fairen und rechtstaatlichen Asylverfahren durchführen. Geflüchtete dürfen nicht schikaniert, inhaftiert, geschlagen oder bedroht und auch nicht Opfer von Pushbacks werden. Dies verrät die Grundlagen jedes Rechtsstaats und vergrößert die Not der Menschen und die Gefahr, krank und noch mehr traumatisiert oder in den Händen von Schleusern zu noch gefährlicheren Transfers gezwungen zu werden. Ein Zurückschicken von Geflüchteten in Staaten, die offenkundig elementare Menschenrechte missachten, ist ein Verrat an den elementaren Grundlagen unseres Gemeinwesens und nur graduell unterschieden von einem Pushback.
  4. In Härtefallen muss die vielfältig bewährte Praxis im Umgang mit Kirchenasyl bestehen bleiben, um eine erneute Prüfung durchführen zu können.

 

 

Im ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche Niedersachsen-Bremen sind vertreten: Kirchenasyl gewährende Kirchengemeinden in Niedersachen-Bremen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. sowie viele Migrationsberatungsstellen von Caritas und Diakonie 

Ansprechpartner für das Netzwerk: - Sven Quittkat - Pastor

Dachstiftung Diakonie

Kirchröder Str. 44e, 30625 Hannover, Telefon 0511- 5353357, Mobil    0171-1288394

sven.quittkat@dachstiftung-diakonie.de

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Herzlich Willkommen

Wir sind der organisatorische Zusammenschluss der Kirchenasylbewegung in Deutschland. Sie besteht aus den Netzwerken aller Kirchengemeinden, die bereit sind, Flüchtlinge im »Kirchenasyl« vor Abschiebung zu schützen, wenn begründete Zweifel an einer gefahrlosen Rückkehr bestehen. Als BAG treten wir für die Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen ein durch Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, Publikationen, Tagungen und Beratung von Gemeinden.

Hier erfahren Sie mehr:  Klick mich ....

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EINMALIGER VORGANG

Kritik an gewaltsamen Bruch von Kirchenasyl in NRW

Flüchtlingshelfer kritisieren die Räumung eines Kirchenasyls in Nordrhein-Westfalen. Ein Ehepaar aus dem Irak hatte in einer evangelischen Kirche Schutz gesucht und sitzt nun in Abschiebehaft. Experten sprechen von einem einmaligen Vorgang.

Sonntag, 16.07.2023, 20:00 Uhr

 

Nach der Räumung eines Kirchenasyls im nordrhein-westfälischen Nettetal gibt es Kritik am Verhalten der Ausländerbehörde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) sprach von einem einmaligen Vorgang. „Wir sind überrascht. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Räumungen eigentlich ausschließt“, sagte Dieter Müller, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft, dem „Evangelischen Pressedienst“.

Zuletzt sei ein Kirchenasyl im Jahr 2014 in Augsburg beendet worden. Dieser Fall habe schließlich zu der Vereinbarung geführt, erläuterte er. Flüchtlinge im Kirchenasyl erhalten demnach eine Duldung, Kirchengemeinden müssen für jeden Fall ein Dossier beim Bundesamt einreichen. Wird die erneute Prüfung des Falls negativ beschieden, verlieren die Flüchtlinge ihren Aufenthaltsstatus. Doch auch dann gebe es keine Räumungen von Kirchenasylen, sagte Müller. Die Bundesarbeitsgemeinschaft forderte eine gründliche Aufarbeitung dieses behördlichen Vorgehens.

Fast alle Kirchenasyle enden mit Bleibeperspektive

Gewaltsame Räumungen von Kirchenasylen sind nach Angaben des Netzwerks und des Abschiebungsreportings NRW ungewöhnlich, da die Behörden den Schutzraum für Flüchtling in Kirchengemeinden in der Regel respektieren. In Nordrhein-Westfalen gibt es demnach aktuell rund 140 laufende Kirchenasyle. Im vergangenen Jahr hätten rund 98 Prozent der Fälle mit einer Bleibeperspektive für die Betroffenen beendet werden können.

Das aus dem Irak stammende Ehepaar war am frühen Montagmorgen während einer unangekündigten Hausdurchsuchung im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich-Hinsbeck in Nettetal festgenommen worden. Die Ausländerbehörde in Viersen war aktiv geworden, weil das Paar dort zuletzt gemeldet war. Der anschließende Versuch, das Ehepaar vom Flughafen Düsseldorf nach Polen zu überstellen, sei jedoch von der Bundespolizei abgebrochen worden, weil die Frau einen Zusammenbruch erlitten habe.

Stadt hält an Abschiebung fest

Das Paar befindet sich nach Angaben der Stadt Viersen nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Es war 2021 aus dem Irak geflohen und lebte seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl. Die Stadt Viersen erklärte am Freitag, die Überstellung nach Polen werde vorerst weiter betrieben. Der Anwalt des Ehepaares hat nach Angaben des Netzwerks Asyl in der Kirche NRW einen Eilantrag eingereicht, um die Überstellung zu verhindern.

Wie die rheinische Landeskirche und das Netzwerk Asyl in der Kirche NRW mitteilten, hatte das BAMF ein Dossier abgelehnt, das normalerweise in Kirchenasylfällen für die Einzelfallprüfung vorgelegt werden muss. Grund dafür sei, dass ein früheres Asylverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Das Paar fällt demnach unter die sogenannten Dublin-Verfahren, die vorsehen, dass Flüchtlinge, die über ein sicheres Drittland einreisen, dort auch ihren Asylantrag stellen müssen. Das Paar war über Belarus nach Polen in die EU eingereist und war bereits einmal nach Polen zurückgeführt worden.

Räumung widerspricht Spielregeln

Dass kein Dossier beim Bundesamt eingereicht worden sei, sei jedoch kein Grund für die Räumung des Kirchenasyls, sagte Rafael Nikodemus, Beauftragter für Flucht und Migration der Landeskirche. Die Kirchen hätten mit dem Land NRW zusätzlich zu der Vereinbarung mit dem Bamf eine entsprechende Übereinkunft. Die Räumung entspreche nicht den üblichen „Spielregeln“, sagte Nikodemus, auch weil sie ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde erfolgt sei.

 

Bei einem Kirchenasyl gewährt eine Kirchengemeinde von Abschiebung bedrohten Geflüchteten einen zeitlich befristeten Schutz. Ziel ist es, eine erneute sorgfältige Prüfung ihrer Situation zu erreichen. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben. (epd/mig)

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