Vor 40 Jahren öffnete die Kirche in Berlin ihre Türen für eine von Abschiebung bedrohte palästinensische Familie. Es endete erfolgreich und viele weitere Kirchenasyle folgten. Die Kirchen haben kein Recht auf Kirchenasyl, es wird nur (oder meißt) vom Staat geduldet und ist ein Ergebnis des Kampfes um Freizügigkeit und Schutz für Flüchtlinge – ein religiöses Gebot, das nicht verhandelbar ist. Immer wieder wird versucht, die Flüchtlinge und die Leitung der beteiligten Kirchengemeinden oder Klöster zu kriminalisieren. In sehr seltenen Fällen wird das Kirchenasyl auch von der Polizei gebrochen: Im Juli 2023 wurde in Nordrhein-Westfalen eine kurdische Familie aus dem Kirchenasyl geholt und in Abschiebehaft genommen. Nach Protesten wurde die Abschiebung gestoppt.
Um Menschen vor der Abschiebung zu schützen, meldet die Kirche dem BAMF, dass sich die Personen in ihrer Obhut befinden. So kann Zeit gewonnen werden, um andere Möglichkeiten für einen individuellen Aufenthalt zu prüfen. Im August 2023 befinden sich in Deutschland 655 Personen im Kirchenasyl, darunter 136 Kinder.
An der Konferenz nahmen nationale und internationale Delegierte teil, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren, insbesondere in den Grenzgebieten, in denen Flüchtlinge täglich ihr Leben riskieren, um Sicherheit zu finden. Dazu gehörten die Grenzen von Polen/Belarus, Griechenland/Türkei, USA/Mexiko, USA/Kanada, Guatemala/Mexiko.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir sind der organisatorische Zusammenschluss der Kirchenasylbewegung in Deutschland. Sie besteht aus den Netzwerken aller Kirchengemeinden, die bereit sind, Flüchtlinge im »Kirchenasyl« vor Abschiebung zu schützen, wenn begründete Zweifel an einer gefahrlosen Rückkehr bestehen. Als BAG treten wir für die Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen ein durch Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, Publikationen, Tagungen und Beratung von Gemeinden.
Hier erfahren Sie mehr: Klick mich ....
________________________________________________________
EINMALIGER VORGANG
Flüchtlingshelfer kritisieren die Räumung eines Kirchenasyls in Nordrhein-Westfalen. Ein Ehepaar aus dem Irak hatte in einer evangelischen Kirche Schutz gesucht und sitzt nun in Abschiebehaft. Experten sprechen von einem einmaligen Vorgang.
Sonntag, 16.07.2023, 20:00 Uhr
Nach der Räumung eines Kirchenasyls im nordrhein-westfälischen Nettetal gibt es Kritik am Verhalten der Ausländerbehörde. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) sprach von einem einmaligen Vorgang. „Wir sind überrascht. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Räumungen eigentlich ausschließt“, sagte Dieter Müller, stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft, dem „Evangelischen Pressedienst“.
Zuletzt sei ein Kirchenasyl im Jahr 2014 in Augsburg beendet worden. Dieser Fall habe schließlich zu der Vereinbarung geführt, erläuterte er. Flüchtlinge im Kirchenasyl erhalten demnach eine Duldung, Kirchengemeinden müssen für jeden Fall ein Dossier beim Bundesamt einreichen. Wird die erneute Prüfung des Falls negativ beschieden, verlieren die Flüchtlinge ihren Aufenthaltsstatus. Doch auch dann gebe es keine Räumungen von Kirchenasylen, sagte Müller. Die Bundesarbeitsgemeinschaft forderte eine gründliche Aufarbeitung dieses behördlichen Vorgehens.
Gewaltsame Räumungen von Kirchenasylen sind nach Angaben des Netzwerks und des Abschiebungsreportings NRW ungewöhnlich, da die Behörden den Schutzraum für Flüchtling in Kirchengemeinden in der Regel respektieren. In Nordrhein-Westfalen gibt es demnach aktuell rund 140 laufende Kirchenasyle. Im vergangenen Jahr hätten rund 98 Prozent der Fälle mit einer Bleibeperspektive für die Betroffenen beendet werden können.
Das aus dem Irak stammende Ehepaar war am frühen Montagmorgen während einer unangekündigten Hausdurchsuchung im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich-Hinsbeck in Nettetal festgenommen worden. Die Ausländerbehörde in Viersen war aktiv geworden, weil das Paar dort zuletzt gemeldet war. Der anschließende Versuch, das Ehepaar vom Flughafen Düsseldorf nach Polen zu überstellen, sei jedoch von der Bundespolizei abgebrochen worden, weil die Frau einen Zusammenbruch erlitten habe.
Das Paar befindet sich nach Angaben der Stadt Viersen nun in der Abschiebehaftanstalt Darmstadt. Es war 2021 aus dem Irak geflohen und lebte seit Ende Mai 2023 im Kirchenasyl. Die Stadt Viersen erklärte am Freitag, die Überstellung nach Polen werde vorerst weiter betrieben. Der Anwalt des Ehepaares hat nach Angaben des Netzwerks Asyl in der Kirche NRW einen Eilantrag eingereicht, um die Überstellung zu verhindern.
Wie die rheinische Landeskirche und das Netzwerk Asyl in der Kirche NRW mitteilten, hatte das BAMF ein Dossier abgelehnt, das normalerweise in Kirchenasylfällen für die Einzelfallprüfung vorgelegt werden muss. Grund dafür sei, dass ein früheres Asylverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Das Paar fällt demnach unter die sogenannten Dublin-Verfahren, die vorsehen, dass Flüchtlinge, die über ein sicheres Drittland einreisen, dort auch ihren Asylantrag stellen müssen. Das Paar war über Belarus nach Polen in die EU eingereist und war bereits einmal nach Polen zurückgeführt worden.
Dass kein Dossier beim Bundesamt eingereicht worden sei, sei jedoch kein Grund für die Räumung des Kirchenasyls, sagte Rafael Nikodemus, Beauftragter für Flucht und Migration der Landeskirche. Die Kirchen hätten mit dem Land NRW zusätzlich zu der Vereinbarung mit dem Bamf eine entsprechende Übereinkunft. Die Räumung entspreche nicht den üblichen „Spielregeln“, sagte Nikodemus, auch weil sie ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde erfolgt sei.
Bei einem Kirchenasyl gewährt eine Kirchengemeinde von Abschiebung bedrohten Geflüchteten einen zeitlich befristeten Schutz. Ziel ist es, eine erneute sorgfältige Prüfung ihrer Situation zu erreichen. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben. (epd/mig)
© Migazin ... Klick zum vollständigen Original
_______________________________________________________________
EINLADUNG: Offenes Mitgliedertreffen online 01.06.2023, 17-19 Uhr
zum Thema "Kirchenasyl"
Nach einer jüngst veröffentlichten Statistik der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche sind
derzeit 511 Kirchenasyle mit 786 Personen bekannt, 154 davon Kinder. Die Zahl der Geflüchteten, die um Kirchenasyl nachsuchen, ist in den vergangenen Monaten gestiegen, auch in
Niedersachsen bitten Geflüchtete vermehrt um Unterstützung.
Im Rahmen unseres regelmäßigen „Offenen Mitgliedertreffens“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen wollen wir uns daher
diesmal zum Thema „Kirchenasyl“ austauschen haben dafür einige interessante Gäste gewinnen können:
- Pastor Daub, Stephansstift Hannover
- Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG "ASYL in der Kirche"
- Stefan Klingbeil, Bürgerasylinitiative Göttingen
Vom Team des Flüchtlingsrats Niedersachsen werden diesmal dabei sein: Torben Linde, Karim Alwasiti, Sigmar
Walbrecht, Kai Weber, Olaf Strübing, Sigrid Ebritsch, Rechtsanwältin Claire Deery.
Pastor Daub wird die Praxis des Kirchenasyls im Stefansstift erläutern. Er wird uns einen Einblick geben können
darüber, welche Herausforderungen mit einem Kirchenasyl verbunden sind und was zu beachten ist.
Pastorin Dietlind Jochims wird uns einen Überblick zur Praxis des Kirchenasyls in Deutschland vermitteln und uns
ihre Erfahrungen aus Diskussionen und Gesprächen mit Behörden und Kirchengemeinden schildern.
Stefan Klingbeil wird über die praktische Arbeit der Bürgerasylinitiative zur Unterstützung der Kirchenasyle in
Göttingen berichten.
Nach einer allgemeinen Einführung zum Thema "Kirchenasyl" wollen wir auf unserem Treffen konkret werden: Es geht
um praktische Fragen und Abläufe: Wie kommt es überhaupt zu einem Kirchenasyl? Was ist zu bedenken? Wer muss informiert werden? Welche praktischen Vorkehrungen müssen getroffen werden? Was kann
der Flüchtlingsrat, was können Initiativen vor Ort zur Unterstützung tun? usw.
Herzlich eingeladen sind alle – auch (noch-) Nicht-Mitglieder!
Der Veranstaltung findet auf der Plattform Zoom statt. Hier findet ihr den Link zur
Veranstaltung:
Flüchtlingsrat Niedersachsen lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.
Thema: Mitgliedertreffen zum Thema "Kirchenasyl"
Uhrzeit: 1.Juni 2023 05:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
Zoom-Meeting beitreten. - https://us06web.zoom.us/j/87884426443
Meeting-ID: 878 8442 6443
Schnelleinwahl mobil
+13126266799,,87884426443# Vereinigte Staaten (Chicago)
+13462487799,,87884426443# Vereinigte Staaten (Houston)
Beste Grüße, Kai
Weber, Geschäftsführer
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Röpkestr. 12, 30173 Hannover